Zusatzbeiträge, die von gesetzlichen Krankenkassen erhoben werden, werden zu 100 Prozent von den Versicherten getragen. Ausnahmen bilden lediglich Rentner und Sozialhilfeempfänger, die unter die Grundsicherung fallen – für sie übernehmen Sozialamt und Grundsicherungsamt die Kosten.Das bedeutet, dass auch Empfänger von Arbeitslosengeld II die Zusatzbeiträge selbst tragen müssen, Ausnahmen gibt es nur in Härtefällen.
Krankenkassen dürfen die zusätzlichen Beiträge erheben, wenn ihnen die Mittel aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreichen.
Andernorts machen derzeit die Apotheken gegen die GKV Stimmung. Die Krankenkassen würden angeblich Rabatte in Milliardenhöhe aus Verträgen zur Medikamentenvergabe nicht an die Verbraucher weitergeben und stattdessen die Zusatzbeiträge erheben, obwohl dafür tatsächlich kein Bedarf besteht.