Pfändungsschutz: Banken untergraben Verbraucherschutz

Das ‘P’ bei P-Konto steht für Pfändungsschutzkonto und soll Schuldnern dabei helfen, ihr Existenzminimum zu sichern. Das Konto sichert einen Grundfreibetrag von 985,15 vor Zugriffen der Gläubiger. Banken und Sparkassen belegen solche Konten jedoch zum Teil mit hohen Gebühren untergraben damit den Sinn dieses Verbraucherschutzgesetzes.

Die Reform gilt ab 1. Juli und ermöglicht es von Schulden belasteten Menschen ihr Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln, und zwar auch solche, die bereits gepfändet wurden. Der Schutz des Grundbetrages soll der Sicherung des Lebensunterhaltes vom Schuldner und eventueller Unterhaltsempfänger sichern. Zu den geschützten 985,15 kommen weitere 370,76 Euro für eine vom Schuldner abhängige Person hinzu, für jede weitere noch einmal 206,56.

Hohe Gebühren durch Banken und Sparkassen

Besonders manche Sparkassen tun sich nun aber mit der Praxis hervor, solche P-Konton mit sehr hohen monatliche Gebühren zu belasten. 12 bis 15 Euro verlangen Kreditinstitute z.T. von ihren Kunden – Verbraucherschützer vermuten, um die unliebsamen Klienten los zu werden. Der zentrale Kreditausschuss verteidigt die Praxis der Geldinstitute damit, dass durch die Regelung Belastungen auf die Kreditwirtschaft zukämen, die bisher von einem Vollstreckungsgericht ausgeführt wurde.

Kein Konto und noch mehr Schulden

Bis vor kurzem mussten Verbraucher, die von einer Kontopfändung betroffen waren, noch damit rechnen, dass ihr Girokonto vollständig blockiert wurde. Auch notwendige Zahlungen für Strom und Miete waren dann nicht mehr möglich. Um den Lebensunterhalt zu sichern, wurden häufig weitere Schulden aufgenommen.

Weil die Kreditinstitute mit ihrer Gebühren-Praxis den Schuldenabbau erschweren, schaltete sich nun auch die Ministerin für Verbraucherschutz ein. So mahnte Ilse Aigner die Banken “keine Aufschläge zur normalen Kontoführungsgebühr” zu verlangen. “Denn ohne Giro-Konto”, so die oberste Verbraucherschützerin, “lässt sich der Alltag kaum organisieren.”

Eine Antwort hinterlassen